Zukunft Mittelstand

Zurück in die Zukunft. Ein Weckruf aus der Wirtschaft

📷
AdobeStock, frank peters

Erfahrungswerte mit dem EU-Einheitspatent und seiner Gerichtsbarkeit

14. Oktober 2025

Für das Patentwesen war der Start des Unitary Patent Court (UPC) am 1. Juni 2023 ein überfälliger und ersehnter Schritt. Seit dem Jahr 1975 wurde das europäische Einheitspatent geplant, die jetzige europäische Gerichtsbarkeit wurde in der aktuellen Form seit der Jahrtausendwende ausgearbeitet. Allerdings haben der Verordnung nicht alle EU-Mitglieder zugestimmt, es fehlen Stand Juni 2025 noch Spanien, Kroatien sowie Polen und nach dem Brexit das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Es stehen noch sechs Ratifizierungen aus: Irland, Griechenland, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn und Zypern sind noch nicht so weit.

Was lange währt, ist endlich gut?

Die Fachwelt ist nach zwei Jahren Praxis vorsichtig positiv gestimmt, insbesondere bezüglich Effizienz, Reichweite und Rechtssicherheit für die Kläger. Immerhin wurden seit dem Start über 70 Verfahren eingeleitet, die an derzeit 14 nationalen Gerichtsstandorten bearbeitet werden. Stand Juni 2025 sind es 38 Verletzungsklagen, 19 zentrale Nichtigkeitsklagen und 14 weitere Verfahren, darunter einstweilige Verfügungen und Beweissicherungen. Die Lokalkammer München hat 17 Fälle im Bereich der Verletzungsklagen bearbeitet, auch andere deutsche Kammern wie beispielsweise Mannheim und Düsseldorf arbeiten aktiv. Die Verfahren werden in der Regel binnen eines Jahres abgeschlossen, was gegenüber nationalen Verfahren beziehungsweise EU-Bündelpatent oft schneller ist und unternehmerische Risiken deutlich minimiert.

Wer klagt oder wird beklagt?

Die ersten Kläger und Beklagten stammen überwiegend aus technologieintensiven Branchen. Die Schwerpunkte liegen bei Pharma- und Biotech- Unternehmen wie AbbVie, Amgen und Sanofi, Technologiekonzernen wie Samsung, Nokia, Ericsson und Apple sowie Automobilzulieferer und Maschinenbauunternehmen aus Deutschland und Frankreich. All diese Unternehmen nutzen das UPC sowohl zur Verteidigung als auch zur Durchsetzung ihrer Patente gleichzeitig in mehreren EU-Staaten. Dementsprechend konzentrieren sich die Streitfälle auf: Mobilfunk- und Netzwerktechnologien (zum Beispiel 5G, Standard-Essential Patents), medizinische Geräte und pharmazeutische Wirkstoffe, Software- und KI-gestützte Verfahren – wiewohl das am 01. August 2024 inkraftgetretene EU AI Act weitere Herausforderungen mit sich bringt – und auch mechanische Vorrichtungen im Maschinenbau.

Deutschland hat für das UPC sogar vier Lokalkammern, was den schon lange angesehenen Patentstandort widerspiegelt. Die Münchner Kammer ist besonders aktiv mit einstweiligen Verfügungen. Erste Urteile aller beteiligten Länder zeigen, dass das UPC rasch und effizient arbeitet – mit klaren Fristen und digitalem Fallmanagement. Es gibt bereits erste Berufungen vor der Zentralkammer in Luxemburg, was die funktionierende mehrstufige Struktur der europäischen Gerichtsbarkeit bestätigt. Grundsätzlich wird die Betrachtung vor dem juristisch und technisch besetzten Gericht gelobt, das in einem Verfahren über die vermeintliche Verletzung, aber auch über die Validität eines Patents entscheidet. Allerdings bleibt auch das oft kritisierte Trennungsprinzip zwischen Verletzungsgericht und Patentgericht für nationale DE-Patente erhalten, die zudem gleichlautend zum Einheitspatent angemeldet werden können.

Ein Fall aus dem Mittelstand

Am 18. Juni 2025 wurde vor dem Berufungsgericht des UPC der Fall ILME GmbH Elektrotechnische Handelsgesellschaft ./. Phoenix Contact GmbH & Co. KG entschieden. Bei der Klage wegen Patentverletzung [Art. 32(1)(a) EPGÜ] setzte sich die das mittelständische Unternehmen ILME, das sich auf industrielle Steckverbindungen spezialisiert hat, gegen das international aktive Unternehmen der Automatisierungsbranche Phoenix Contact durch.

ILME hatte Phoenix Contact vorgeworfen, ein europäisches Patent im Bereich modularer Steckverbindungen verletzt zu haben. Die Beklagte hatte eine Gegenklage auf Nichtigerklärung des Patents eingereicht. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz zugunsten von ILME: Das Patent wurde als rechtsbeständig anerkannt, die angegriffene Ausführung wurde als patentverletzend eingestuft und Phoenix Contact wurde zur Unterlassung und Schadensersatzleistung verpflichtet. Dieser Fall zeigt, dass auch mittelständische Unternehmen vor dem UPC erfolgreich ihre Rechte durchsetzen können.

(Erstinstanzliches Verfahren an der Lokalkammer München: UPC_ CFI_342/2024, Berufungsverfahren beim UPC Court of Appeal: UPC_ CoA_170/2025)

Anpassung der Patentstrategien am Beispiel von Maschinenbau-Unternehmen

Das aktive UPC hat bereits spürbare Auswirkungen auf die Innovationsstrategien im Maschinenbau; es verändert, wie Unternehmen Patente entwickeln, anmelden und durchsetzen. Freedom-to-Operate-Analysen sollen sicherstellen, dass neue Produkte nicht gegen Einheitspatente verstoßen. Bereits in der Entwicklungsphase wird geprüft, ob Schutzrechte Dritter UPC-weit gelten könnten. Die langfristige Registrierung als Unitary Patent bietet den Vorteil, schnell und grenzüberschreitend gegen Nachahmer vorzugehen, insbesondere bei komplexen Systemen wie Robotik, Sensorik oder Automatisierungstechnik. Die Kosten sind laut eigenen Berechnungen des UPC für Unternehmen langfristig in ihrem System günstiger als nationale Patente beziehungsweise das EU-Bündelpatent. Jedoch stehen dagegen die zeitaufwändigen Opt-out/-in Prüfungen und die Einarbeitung der begleitenden Rechtsanwälte in die junge Rechtsprechung, welche in den betreuenden Kanzleien und im Unternehmen unterschiedlich hoch sein können. Gerade beim Mittelstand gibt es oft keine Patentabteilung, das strategische Thema wird in unterschiedlichen Bereichen mitbegleitet oder von der Geschäftsleitung selbst bearbeitet. Es kommt dann auch noch auf die Unternehmensgröße und den Streitwert an, wie hoch die Gerichtskosten beim UPC dann wirklich werden. Aufgrund der wenigen Erfahrungswerte können finanzielle Voreinschätzungen somit noch weit daneben liegen.

Ein weiterer Weg ist die Portfolio-Optimierung. Anstatt viele nationale Patente zu halten, setzen Unternehmen gezielter auf Einheitspatente, um mit weniger Aufwand größere Märkte abzudecken. Dies führt zu einer Konzentration auf hochwertige, strategisch relevante Patente. Natürlich kann diese Strategie auch im internationalen Kontext genutzt werden.

Ein weiterer Trend als Schutz-Strategie sind Kooperationen im Zusammenschluss mit Zulieferern oder Mitentwicklern. Durch die einheitliche Rechtslage wird es einfacher, Technologien zu lizenzieren oder gemeinsam zu entwickeln, da die Rechtsunsicherheit für Technologietransfer sinkt. Auch KMU profitieren von klareren Rahmenbedingungen bei Partnerschaften.

Interessant ist auch, dass Unternehmen in ihrer IP-Strategie abwägen, ob sie bestehende Patente durch ein Opt-out aus dem UPC-System schützen wollen, um das Risiko einer zentralen Nichtigkeit zu vermeiden. Das beeinflusst, welche Technologien offen kommuniziert oder geheim gehalten werden.

Fazit für den Mittelstand im UPC-Zeitalter

Die Fachwelt sieht im UPC einen großen Schritt in Richtung europäischer Harmonisierung, aber auch ein System, das sich erst noch weiter beweisen und entwickeln muss. Viele Unternehmen verfolgen eine abwartende oder hybride Strategie: Sie nutzen das UPC für bestimmte Patente, behalten aber bei anderen den nationalen Weg – eventuell auch parallel – bei. Für innovative Mittelständler mit internationaler Ausrichtung ist das UPC ein starker Hebel, besonders durch die möglichen Ermäßigungen und die zentrale Wirkung in 17 EU-Ländern. Für kleinere Unternehmen mit Fokus auf den Heimatmarkt kann das nationale System aber weiterhin sinnvoller sein, wenn nur ein oder zwei EU-Länder langfristig der Markt sein werden. Denn es lohnt sich oft erst ab vier EU-Ländern, die ein Patent abbildet, und für die Schweiz und / oder Großbritannien samt Nordirland muss in dem verwobenen Wirtschaftsraum sowieso zusätzlich patentrechtlich gearbeitet werden. Das lange Warten hat sich also gelohnt: Das Unitary Patent wirkt.

Vergleich: UPC und nationale Patentgerichte

  • Einheitliches Patentgericht
    (UPC)

    • Zuständigkeit: Einheitspatente + Europäische Patente (sofern kein Opt-out)
    • Reichweite von Urteilen: Gilt in allen UPC-Staaten gleichzeitig
    • Verfahrensdauer: Ziel: Entscheidung in zwölf Monaten
    • Kosten: Höher, aber mit größerer Wirkung
    • Technische Richter: Ja, aus einem EU-weiten Pool
    • Digitalisierung: Vollständig digital (eCourt)
  • Nationale Gerichte (z. B. Deutschland)
    • Zuständigkeit: Nur nationale Teile Europäischer Patente
    • Reichweite von Urteilen: Gilt nur im jeweiligen Land
    • Verfahrensdauer: Oft länger als 12 Monate, abhängig vom Gericht
    • Kosten: Günstiger, aber begrenzte Reichweite
    • Technische Richter: In Deutschland: meist juristisch geprägt
    • Digitalisierung: Unterschiedlich je nach Land

Quellen

  • EPG-Mitgliedsstaaten | Unified Patent Court, https://www.unified-patent-court. org/de/organisation/epg-mitgliedstaaten (Abruf 02.07.2025)
  • Seminarangebote – Michalski Hüttermann & Partner, Patentanwälte mbB, https://mhpatent.de/seminare/ (laufende Aktualisierung)(Abruf 28.06.2025)
  • UPC: Übersicht über aktuelle Urteile und Entwicklungen – CMS Blog, https://www.cmshs-bloggt.de/gewerblicher-rechtsschutz/patentrecht42 Aufbruch Mittelstand gebrauchsmusterrecht/upc-uebersicht-ueber-aktuelle-urteile-undentwicklungen/ (Abruf 10.07.2025)
  • Frequently Asked Questions: Jurisdiction of the UPC | Unified Patent Court, https://www.unified-patent-court.org/de/faq/jurisdiction-upc
  • Das Einheitliche Patentgericht (UPC) im Detail – PAUSTIAN & PARTNER, https:// www.paustian.de/das-einheitliche-patentgericht-im-detail/
  • Einheitliches Patentsystem, einheitliches Patentgericht: Schutz von geistigem Eigentum wird günstiger, einfacher und stärker – Europäische Kommission, https://germany.representation.ec.europa.eu/news/einheitliches-patentsystem- einheitliches-patentgericht-schutz-von-geistigem-eigentum-wird-gunstiger- 2023-06-01_de
  • 09.01.2023 Aktueller Stand des Einheitspatents | Wolters Kluwer, https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/aktueller-stand-des-einheitspatents
  • 25.07.2022 Das neue Patentgericht und Einheitspatent in der EU – ICC Germany, https://www.iccgermany.de/magazin-post/das-neue-patentgericht-und-einheitspatent- in-der-eu/ von Dr. Natalie Kirchhofer, COHAUSZ & FLORACK
  • Angabe zum EU AI ACT: Die Recherchen wurden teilweise KI-gestützt durchgeführt und eine Tabelle übernommen. Der Text ist von den beiden Autoren selbst geschrieben.

Ein Beitrag von

Autor / Autorin

29. September 2023
Dr. Heiner Flocke
Heiner Flocke, Dr.
Geschäftsführer, iC-Haus GmbH

Geschäftsführer der iC-Haus GmbH und Vorsitzender des patentverein.de e.V.

14. Oktober 2025
Ulrike Propach
freie Journalistin und PR-Beraterin, Pressesprecherin i. A. patentverein.de e. V., berufenes Mitglied im Wirtschaftsbeirat Ostallgäu,

Partner

14. Oktober 2025

Alle Themen

29. August 2023

Der geopolitische Wind dreht sich, die Lage hat sich durch Kriege geändert. Wie muss man antworten?

zum Thema2 Beiträge
30. August 2023

Lohnt sich Produktion in Deutschland noch? Was muss sich für mehr Investitionen ändern?

zum Thema0 Beiträge
4. September 2023

Standortbedingungen für die Industrie haben sich massiv verschlechtert. Wo muss angesetzt werden?

zum Thema0 Beiträge
4. September 2023

Energieangebot und die Preise stimmen nicht mehr. Wie gelingt die Energiewende?

zum Thema2 Beiträge
4. September 2023

Der digitalen Transformation kann man nicht ausweichen. Nur wo gilt es anzusetzen?

zum Thema0 Beiträge
4. September 2023

Was macht gute Arbeit aus und wie bindet man erfolgreich Arbeitnehmer?

zum Thema2 Beiträge
4. September 2023

Deutschland überaltert und das erzeugt einen Fachkräftemangel. Wo kommen Fachkräfte her?

zum Thema2 Beiträge
6. September 2023

Deutschlands Bildungssystem ist unter OECD-Schnitt. Doch welche Maßnahmen gilt es anzupacken?

zum Thema1 Beitrag
4. September 2023

Wachstum wird durch Produktivität und Innovation generiert. Doch wie bleibt Deutschland vorn?

zum Thema6 Beiträge
4. September 2023
iStock, toondelamour

Deutschlands Kapitalstock ist veraltet. Genauso wie die Infrastruktur. Wie gelingt die Wende?

zum Thema1 Beitrag
4. September 2023

Wie sehr zählen Werte wie Leistung und harte Arbeit noch? Was für eine Gesellschaft wollen wir sein?

zum Thema3 Beiträge
6. März 2024
Meeting Bild

Aus dem BVMW – Der Mittelstand

zum Thema1 Beitrag
Nach oben scrollen